Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022)
SGB XII§ 76 Inhalt der Vereinbarungen
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 145
Nach Gewicht
- BSG, 23.07.2014 – B 8 SO 3/13 R(Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - betriebsnotwendige Investitionsaufwendungen für ein Pflegeheim - fehlende Befugnis der Schiedsstelle zur Ersetzung der nach § 76 Abs 2 S 4 SGB 12 erforderlichen Zustimmung des Sozialhilfeträgers - keine Verzichtbarkeit wegen widersprüchlichen Verhaltens - Erstreitung in einem gesonderten Klageverfahren - Aufhebung der Schiedsstellenentscheidung - Bindungswirkung für die beigeladene Schiedsstelle)Zitiert von 20
- LSG Hessen, 27.04.2012 – L 7 SO 124/10 KLZitiert von 2
- SG Detmold, 19.12.2017 – S 11 SO 186/13
- BSG, 25.04.2018 – B 8 SO 26/16 R(Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 - Vergütungsvereinbarung mit einem ambulanten Dienst - Zuständigkeit zum Abschluss der Vereinbarung - Mindestinhalt nach § 76 Abs 2 SGB 12 - Plausibilitätsprüfung - Vergleich mit anderen Diensten - Einzugsgebiet als Vergleichsraum - Aufklärungspflichten der Schiedsstelle)Zitiert von 6
- BSG, 06.12.2018 – B 8 SO 9/18 RSozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - stationäre Unterbringung und teilstationäre Betreuung in einer WfbM - zuständiger Sozialhilfeträger - Klage auf höhere Leistungen wegen eines besonderen Betreuungsbedarfs - Bestehen einer wirksamen Zahlungsverpflichtung des Leistungsberechtigten gegenüber dem Leistungserbringer - Wirksamkeit von Zusatzvereinbarungen bei Abweichung von einer VergütungsvereinbarungZitiert von 13
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.08.2016 – L 23 SO 187/14 KLZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 05.03.2026 – L 9 SO 42/24
- FG Hessen, 29.01.2025 – 1 K 13/22
- SG Halle, 02.09.2024 – S 9 P 26/23
145 Entscheidungen zu § 76 SGB XII →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 76 SGB XII zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/76#abs-1 (1) In der schriftlichen Vereinbarung mit Erbringern von Leistungen nach dem Siebten bis Neunten Kapitel sind zu regeln:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/76#abs-2 (2) In die Leistungsvereinbarung sind als wesentliche Leistungsmerkmale insbesondere aufzunehmen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%2012/76#abs-3 (3) Die Vergütungsvereinbarung besteht mindestens aus
Förderungen aus öffentlichen Mitteln sind anzurechnen. Die Maßnahmepauschale ist nach Gruppen für Leistungsberechtigte mit vergleichbarem Bedarf sowie bei Leistungen der häuslichen Pflegehilfe für die gemeinsame Inanspruchnahme durch mehrere Leistungsberechtigte zu kalkulieren. Abweichend von Satz 1 können andere geeignete Verfahren zur Vergütung und Abrechnung der Leistung unter Beteiligung der Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen vereinbart werden.